LAGA PN98

Eine normgerechte Probenahme nach LAGA PN98 ist die Grundlage für eine rechtssichere Deklaration von Bodenmaterial, Bauschutt und mineralischen Abfällen.
Wir führen akkreditierte Probenahmen nach den Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) durch – schnell, zuverlässig und exakt dokumentiert.

Unsere erfahrenen Probenehmer verfügen über die Sach- und Fachkunde gemäß LAGA PN98 und DIN 19698-1 und gewährleisten eine regelkonforme, nachvollziehbare Beprobung.

Was ist die LAGA PN98?

Die LAGA PN98 ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie für die Probenahme von Abfällen und Böden.
Sie stellt sicher, dass Proben repräsentativ, reproduzierbar und rechtssicher gewonnen werden – eine Voraussetzung für Entsorgungsnachweise, Altlastenbewertungen oder Deponiezuweisungen.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auch in unserer Übersicht zu akkreditierten Prüfverfahren.

Fachgerechte Probenahme nach LAGA PN98 im Außeneinsatz

Wer benötigt eine Probenahme nach LAGA PN98?

Die normgerechte Probenahme nach LAGA PN98 ist für zahlreiche Akteure relevant:

  • Bauunternehmen beim Aushub von belasteten Böden,

  • Ingenieurbüros bei der Erstellung von Altlastengutachten,

  • Deponiebetreiber zur Annahmekontrolle von Materialien,

  • Behörden im Rahmen von Baugenehmigungs- oder Rückbauverfahren.

Unsere erfahrenen Probenehmer sorgen dafür, dass alle Anforderungen schnell und zuverlässig erfüllt werden – bundesweit und europaweit.

Unsere Leistungen bei der Probenahme nach LAGA PN98

  • Fachgerechte Entnahme von Bodenmaterial, Bauschutt und Baustoffen

  • Umsetzung gemäß Vorgaben der LAGA PN98 und DIN 19698-1

  • Rechtssichere Dokumentation mit Fotoprotokollen

  • Erstellung projektbezogener Probenahmepläne

  • Abstimmung mit Bauherren, Gutachtern und Behörden

  • Flexible Anpassung an Projekterfordernisse und Bauabläufe

  • Koordination der chemischen Analytik im eigenen oder Partnerlabor

  • Ergänzende Bodenanalysen und Baustoffprüfungen bei Bedarf

  • Fachliche Beratung bei Einstufung, Entsorgung und Verwertung

Warum gbm Labor für Ihre Probenahme nach LAGA PN98?

Warum die LAGA PN98 für Ihr Projekt entscheidend ist

Bei der Entsorgung oder Verwertung von Bodenmaterialien und mineralischen Abfällen ist eine korrekte Einstufung gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unerlässlich.
Die LAGA PN98 stellt sicher, dass die gewonnenen Proben repräsentativ und statistisch belastbar sind – eine Grundvoraussetzung für die Erstellung von Deklarationsanalysen und Entsorgungsnachweisen.

Gerade bei Bauprojekten, Rückbaumaßnahmen oder Altlastensanierungen trägt die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN98 dazu bei:

In Kombination mit einer gezielten Schadstoffuntersuchung bietet unser Labor ein vollständiges Leistungspaket für Bauherren, Gutachter und öffentliche Auftraggeber.

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Sie benötigen zuverlässige LAGA PN98 für Ihr Projekt?

Unsere Experten beraten Sie gerne – schnell, kompetent und projektbezogen.

Allgemeine Fragen zur Baustoffprüfung

Die LAGA PN98 ist eine bundeseinheitliche Richtlinie für die Probenahme von festen Abfällen und Böden. Sie regelt, wie Proben entnommen werden müssen, damit die Analysenergebnisse rechtssicher und repräsentativ für Entsorgungs- oder Verwertungsnachweise sind.
Weitere Informationen zu Prüfverfahren finden Sie unter akkreditierte Leistungen.

Die LAGA PN98 gilt für feste Materialien wie:

  • Bodenmaterial,

  • Bauschutt,

  • mineralische Abfälle (z. B. Betonbruch, Straßenaufbruch).

Wasserproben, wie Grundwasser oder Oberflächenwasser, fallen nicht unter die LAGA PN98 – dafür gelten eigene Normen wie die DWA-A 909.

Eine Probenahme nach LAGA PN98 ist erforderlich, wenn:

  • Aushubmaterial entsorgt oder verwertet werden soll,

  • Deponiezulassungen benötigt werden,

  • Altlastenstandorte untersucht werden,

  • Rückbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Bei Projekten mit erhöhtem Schadstoffrisiko empfiehlt sich zusätzlich eine Schadstoffuntersuchung.

Nach der Abstimmung des Untersuchungsumfangs erfolgt die Entnahme der Boden- oder Abfallproben vor Ort durch unsere zertifizierten Probenehmer.
Anschließend werden die Proben im Labor untersucht und die Ergebnisse rechtssicher dokumentiert.
Den Ablauf erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch oder vorab auf unserer Seite zur Bodenanalyse.

Beschwerdewesen / AGB

Beschwerden im Sinne der DIN EN ISO / IEC 17025, zu unserer Leistung oder Prüfverfahren, richten Sie bitte an:  [email protected].

Unsere AGB können Sie hier einsehen