Die GBM Labor GmbH ist als akkreditiertes Umweltlabor spezialisiert auf die Analyse, Beprobung und Begutachtung asbesthaltiger Materialien. Unsere Gutachter liefern rechtssichere Ergebnisse und unterstützen Bauunternehmen, Ingenieurbüros, Immobilienverwaltungen und Sanierungsbetriebe bei der Beurteilung und Dokumentation von Asbestfunden.
Asbest ist ein gesundheitsgefährdender Baustoff, der bis Ende 1993 in vielen Gebäuden verbaut wurde, von Bodenbelägen über Fassadenplatten bis hin zu Rohrisolierungen. Ein Asbest-Gutachter identifiziert, dokumentiert und bewertet genau diese Baustoffe in Gebäuden und Bauwerken. Die Gutachter des GBM Labors arbeiten nach den aktuellen Vorgaben der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung und sorgen für eine rechtssichere Beurteilung der Befunde.
Diese Leistungen sind wesentlich für Bauunternehmen, Immobilienverwaltungen, Ingenieurbüros und Sanierungsbetriebe, die rechtliche Sicherheit und transparente Laborergebnisse benötigen.
Fachgerechte Probenahme vor Ort nach BT-Verfahren, TRGS-konform durch geschultes Personal. Auf Wunsch inklusive Begehung, Bauteilaufnahme und Fotodokumentation.
Laboranalyse von Feststoffen, Staub und Materialproben mit PLM und REM/EDX für den eindeutigen Fasernachweis.
Erstellung von Asbest-Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17025, mit Fotobelegen, Bauteilzuordnung und Bewertung der Gefährdung.
Klare Handlungsempfehlung sowie Beratung zu Sanierung, Entsorgung und Gefährdungsbeurteilung, abgestimmt auf Ihr Projekt.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung, und sie betrifft praktisch jedes Bauprojekt im Bestand. Eine flächendeckende Erkundungspflicht für Eigentümer ist zwar nicht gekommen, dafür aber eine klare Informationspflicht.
Wer Bauarbeiten veranlasst, in der Regel also der Auftraggeber, muss dem ausführenden Betrieb alle vorliegenden Informationen übergeben, die auf Gefahrstoffe wie Asbest hindeuten. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 genügt oft schon die Angabe des Baujahrs, weil dann grundsätzlich mit Asbest zu rechnen ist. Fehlen Unterlagen, muss der Veranlasser sich mit zumutbarem Aufwand Informationen beschaffen, etwa durch eine Anfrage bei der Baubehörde.
Für Abbruch, Sanierung und Instandhaltung (die sogenannten ASI-Arbeiten) heißt das: Ohne belastbare Grundlage darf niemand loslegen. Genau hier setzt ein Asbest-Gutachten an. Es schafft die Klarheit, die die Verordnung verlangt, und schützt Auftraggeber wie ausführende Betriebe vor Haftung, Baustopp und Faserfreisetzung.
Ergänzend wurde die TRGS 519 zum 28. Februar 2025 überarbeitet. Neu geregelt ist vor allem die Exposition-Risiko-Bewertung bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen, ein Bereich, der lange unterschätzt wurde.
Ein Asbest-Gutachten wird benötigt, sobald der Verdacht auf asbesthaltige Materialien besteht, typischerweise vor Abriss-, Sanierungs- oder Umbauarbeiten. Auch bei Immobilienbewertungen oder Behördenauflagen ist eine Analyse Pflicht, um die Sicherheit von Beschäftigten und Bewohnern zu gewährleisten.
Probenahme: Entnahme der Materialproben durch geschultes Fachpersonal nach BT-Verfahren.
Vorbereitung: Die Proben werden im Labor getrocknet, zerkleinert und für die mikroskopische Untersuchung aufbereitet.
Analyse: Nachweis von Asbestfasern mittels PLM (Polarisationsmikroskopie) oder REM/EDX (Rasterelektronenmikroskopie mit energiedispersiver Analyse). Die Untersuchungen erfolgen auf Basis der VDI 3866 Blatt 5 und der VDI 6202 Blatt 3, die die Analytik und Bewertung faserförmiger Stäube und asbesthaltiger Materialien regeln.
Bewertung: Ermittlung des Asbestgehalts und Zuordnung zu Gefährdungsklassen.
Gutachten: Erstellung eines Prüfberichts nach dem Standard unseres akkreditierten Qualitätsmanagementsystems, inklusive Bewertung und Empfehlungen für weitere Maßnahmen.
Ein Asbest-Gutachten muss rechts- und normkonform erstellt werden, sonst wird es von Behörden oder Arbeitsschutz nicht anerkannt. Diese Regelwerke sind in der Praxis maßgeblich:
| Regelwerk | Regelt | Praxisbezug |
|---|---|---|
| TRGS 519 (Stand 28.02.2025) | Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI), Sachkunde, Schutzmaßnahmen | Pflichtgrundlage jeder Asbestsanierung |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Pflichten von Arbeitgeber und Veranlasser, Gefährdungsbeurteilung | seit 05.12.2024 mit neuer Informationspflicht |
| VDI 3866 Blatt 1 und Blatt 5 | Probenahme und Analytik faserförmiger Stäube in Materialien | Grundlage der Materialanalyse |
| VDI 6202 Blatt 3 | Erkundung, Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte | Bewertung der Gefährdung |
| VDI 3492 | Faserstaubmessung in der Raumluft | Freimessung nach Sanierung |
| DIN EN ISO 22262-1/2 | Asbest in Materialien (Analytik) | eindeutiger Fasernachweis |
| DIN EN ISO/IEC 17025 | Kompetenz von Prüflaboratorien | Grundlage unserer Akkreditierung |
Wir übernehmen Probenstrategie, Analytik, Bewertung und Freimessung aus einer Hand.
Für den Fasernachweis stehen zwei Verfahren zur Verfügung. Welches sinnvoll ist, hängt vom Material und vom Ziel der Untersuchung ab.
| Verfahren | Wofür geeignet | Aussagekraft |
|---|---|---|
| PLM (Polarisationsmikroskopie), VDI 3866 Blatt 5 | Standardmaterialien wie Zementplatten, Bodenbeläge, Kleber | schnelle und kostengünstige Erstbeurteilung |
| REM/EDX (Rasterelektronenmikroskopie mit EDX), DIN EN ISO 22262 | geringe Fasergehalte, feine Fasern, Putze und Spachtelmassen | eindeutige Faseridentifikation, auch für strittige Befunde |
Bei geringen Konzentrationen oder wenn ein Befund vor Behörden oder in einer Ausschreibung standhalten muss, ist REM/EDX die sichere Wahl. Für eine schnelle Ersteinschätzung genügt oft die PLM. Wir empfehlen Ihnen das passende Verfahren, damit Sie weder unnötig zahlen noch ein Risiko übersehen.
Die spezialisierte Faseranalytik führen wir in enger Abstimmung mit unserem Partnerlabor nach den Referenznormen VDI 3866 Blatt 5 und VDI 6202 Blatt 3 durch.
Woran erkennt man asbestverdächtige Baustoffe? Ein sicherer Hinweis ist das Baujahr in Verbindung mit dem Materialtyp. Asbest wurde bis Ende 1993 in vielen Produkten verbaut. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fundstellen und ihre typischen Verwendungszeiträume:
| Materialtyp | Verwendungszeitraum | Typische Einsatzorte |
|---|---|---|
| Asbestzement (Fassaden, Dachplatten) | 1950 bis 1990 | Außenverkleidungen, Garagendächer, Dachplatten |
| Bodenbeläge (Vinyl und PVC) | 1960 bis 1985 | Wohn- und Bürogebäude |
| Kleber und Spachtel | 1960 bis 1990 | unter Fliesen und Böden, oft mit alten Spachtelmassen |
| Spritzasbest und Brandschutzverkleidung | bis etwa 1980 | Industriebauten, Heizungsanlagen, Technikräume |
| Putze, Mörtel und Dämmstoffe | 1970 bis 1990 | Innenwände, Decken, Putzschichten |
Vor einem Umbau bestand Verdacht auf asbesthaltige Spachtelmasse unter dem Bodenbelag. Wir haben eine Begehung mit Probenplan durchgeführt, im PLM-Screening vorbewertet und zwei kritische Proben zusätzlich per REM/EDX abgesichert. Ergebnis: Nur ein Bauteil war belastet. Statt eines kompletten Abtrags konnte gezielt saniert werden, was Kosten und Bauzeit deutlich reduziert hat. Die Freimessung nach VDI 3492 bestätigte anschließend die Freigabe.
Der Auftraggeber übergab uns das Baujahr (vor 1993) und vorhandene Altpläne. Auf dieser Grundlage haben wir ein Gutachten mit Bauteilaufnahme, Materialanalytik und Gefährdungsbewertung nach VDI 6202 Blatt 3 erstellt. Der Bericht diente als Grundlage für die Ausschreibung der Sanierung und für die Anzeige bei der Behörde. Der Rückbau lief ohne Baustopp, weil die Dokumentation von Anfang an vollständig war.
Unsere Gutachten bieten die notwendige rechtliche Sicherheit für Ausschreibungen, Behördenverfahren und Sanierungsplanungen, von der Probenahme bis zur endgültigen Freigabe.
Jetzt Asbest-Gutachten anfragen: Kontakt aufnehmen
Sie benötigen Unterstützung bei einem Asbest-Gutachten oder einer Asbestanalyse? Unser Labor übernimmt alle Schritte rechtskonform, transparent und kurzfristig verfügbar, von der Probenahme über die Analytik bis zur Freimessung. Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt, Sie erhalten zeitnah ein transparentes Angebot.
Nein. Eine unfachmännische Entnahme kann Fasern freisetzen und ist arbeitsschutzrechtlich problematisch. Wir übernehmen die TRGS-konforme Probenahme, damit die Probe belastbar und die Baustelle sicher bleibt.
Eine flächendeckende Erkundungspflicht für Eigentümer gibt es nicht. Seit dem 5. Dezember 2024 gilt aber eine Informationspflicht des Veranlassers. Sie müssen alle vorliegenden Hinweise auf Gefahrstoffe an den ausführenden Betrieb weitergeben, bei Gebäuden vor 1993 genügt oft die Angabe des Baujahrs. In der Praxis schafft ein Gutachten genau die Klarheit, die die Verordnung verlangt, und schützt vor Haftung und Baustopp.
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 ist grundsätzlich mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen, denn erst Ende 1993 trat in Deutschland das vollständige Asbestverbot in Kraft. Je älter das Gebäude, desto höher die Wahrscheinlichkeit.
Eine Materialanalyse beantwortet die Frage, ob ein bestimmtes Bauteil Asbest enthält. Ein Gutachten geht weiter: Es umfasst Begehung, Probenplan, Bewertung der Gefährdung, Maßnahmenempfehlung und Dokumentation. Bei einzelnen Bauteilen reicht oft die Analyse, bei Sanierung oder Rückbau ist das Gutachten der richtige Weg.
Nach ASI-Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ist die Freimessung nach VDI 3492 Stand der Technik und wird häufig vertraglich oder behördlich gefordert. Sie bestätigt, dass die Raumluft nach der Sanierung unbedenklich ist.
Ja, inklusive Deklarationsanalytik für Entsorgung und Verwertung. So erhalten Sie die passende Einstufung des Materials für den nächsten Schritt.
Wir halten Express-Slots vor und können Analysen priorisieren. Fordern Sie über unser Kontaktformular ein unverbindliches Angebot an, wir stimmen den Zeitrahmen auf Ihren Bauablauf ab.