Labor für Bodenproben - Beprobung und Beratung aus einer Hand

Sie suchen ein akkreditiertes Labor für Bodenproben, das nicht nur analysiert, sondern Sie bei Beprobung, Bewertung und rechtssicherer Dokumentation begleitet? Die gbm Labor GmbH übernimmt den kompletten Weg von der normgerechten Probenahme vor Ort bis zum belastbaren Prüfbericht.

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025, kurzfristig verfügbar und mit einem festen Ansprechpartner für Ihr Projekt.

Bodenproben richtig entnehmen und bewerten

Jede belastbare Bodenanalyse steht und fällt mit der Probenahme. Nur wenn Proben repräsentativ, normkonform und sauber dokumentiert entnommen wurden, halten die Ergebnisse einer Prüfung durch Behörden, Gutachter oder Entsorger stand. Genau hier liegt unser Fokus. Wir liefern nicht nur Messwerte, sondern eine nachvollziehbare Beweiskette vom Boden bis zum Bericht.

Für Bauunternehmen, Planungsbüros, Sanierer und öffentliche Auftraggeber bedeutet das konkret: weniger Rückfragen von der Behörde, keine Verzögerung auf der Baustelle und eine Einstufung, die im Zweifel auch juristisch trägt.

Fachkraft entnimmt Bodenprobe auf der Baustelle zur Untersuchung im Labor für Bodenproben

Unsere Leistungen als Labor für Bodenproben

Mit Erfahrung aus hunderten Projekten beproben wir Böden und mineralische Abfälle, orientierend oder nach LAGA PN 98. Auf Wunsch inklusive Beprobungsplan und Vor-Ort-Dokumentation. Mehr zur Probenahme.

Schwermetalle, PAK, BTEX, MKW, PCB, TOC und pH-Wert und weitere Parameter. Wir liefern belastbare Laborergebnisse mit rechtssicheren Prüfberichten.

Wir unterstützen bei der Zuordnung nach Abfallverzeichnisverordnung sowie bei der Einordnung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung und liefern die nötigen Nachweise für Entsorgungs- und Verwertungskonzepte.

Ergebnisse erhalten Sie bei Bedarf binnen weniger Werktage, inklusive PDF-Berichten und Rohdaten. Auf Wunsch mit Handlungsempfehlung für den nächsten Schritt.

Welche Regelwerke gelten bei Bodenproben?

Bei der Beprobung von Boden und mineralischen Abfällen greifen mehrere Regelwerke ineinander. Welches gilt, hängt vom Ziel ab: Wollen Sie Material verwerten, entsorgen oder eine Altlast bewerten? Die Übersicht zeigt, was wann relevant ist.

RegelwerkWofür maßgeblichBezug in der Praxis
DIN EN ISO/IEC 17025Kompetenz akkreditierter Labore und ProbenehmerGrundlage für behördlich anerkannte Ergebnisse
LAGA PN 98 (LAGA M32)Probenahme fester Abfälle, Probenzahl je HaufwerkDeklaration und Entsorgungseinstufung
DIN 19698-1 / -2Probenahme aus Haufwerken, segmentorientiert oder integraltechnisch weitgehend analog zu LAGA PN 98
BBodSchV (neu seit 01.08.2023)Untersuchung und Bewertung schädlicher BodenveränderungenAltlasten, Vorsorge, Baubegleitung
Ersatzbaustoffverordnung (EBV, seit 01.08.2023)Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe inkl. BodenmaterialMaterialklassen BM-0 bis BM-F3 für die Verwertung
Deponieverordnung (DepV)Zuordnungswerte für die Deponierung (DK 0 bis DK III)wenn keine Verwertung möglich ist
AVVAbfallschlüssel und gefährliche EigenschaftenAbfalleinstufung nach Abfallverzeichnisverordnung
DIN EN ISO/IEC 17025
Wofür maßgeblich: Kompetenz akkreditierter Labore und Probenehmer
Bezug in der Praxis: Grundlage für behördlich anerkannte Ergebnisse
LAGA PN 98 (LAGA M32)
Wofür maßgeblich: Probenahme fester Abfälle, Probenzahl je Haufwerk
Bezug in der Praxis: Deklaration und Entsorgungseinstufung
DIN 19698-1 / -2
Wofür maßgeblich: Probenahme aus Haufwerken, segmentorientiert oder integral
Bezug in der Praxis: technisch weitgehend analog zu LAGA PN 98
BBodSchV (neu seit 01.08.2023)
Wofür maßgeblich: Untersuchung und Bewertung schädlicher Bodenveränderungen
Bezug in der Praxis: Altlasten, Vorsorge, Baubegleitung
Ersatzbaustoffverordnung (EBV, seit 01.08.2023)
Wofür maßgeblich: Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe inkl. Bodenmaterial
Bezug in der Praxis: Materialklassen BM-0 bis BM-F3 für die Verwertung
Deponieverordnung (DepV)
Wofür maßgeblich: Zuordnungswerte für die Deponierung (DK 0 bis DK III)
Bezug in der Praxis: wenn keine Verwertung möglich ist
AVV
Wofür maßgeblich: Abfallschlüssel und gefährliche Eigenschaften
Bezug in der Praxis: Abfalleinstufung nach Abfallverzeichnisverordnung

Ausführliche Erläuterungen zur Beprobung fester Abfälle finden Sie beim LAGA-Forum Abfalluntersuchung als Primärquelle.

Was hat sich mit der Mantelverordnung geändert?

Das ist aktuell die wichtigste Frage für alle, die Bodenmaterial verwerten oder wieder einbauen wollen. Seit dem 1. August 2023 gilt die Mantelverordnung. Sie hat mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erstmals bundesweit einheitliche Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe geschaffen und gleichzeitig die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst.

Für Ihre Projekte heißt das: Bodenmaterial und Baggergut müssen vor dem Einbau untersucht und einer Materialklasse zugeordnet werden. Erst diese Einstufung entscheidet, ob und wo das Material verwertet werden darf. Wer hier ohne belastbare Analytik plant, riskiert Baustopps, Nachforderungen oder teure Umlagerungen.

Wir übernehmen die passende Beprobung, die Analytik im eigenen Labor und die Einordnung in die Material- und Einbauklassen der EBV. So bekommen Sie eine Grundlage, mit der Sie gegenüber Behörde und Bauleitung sicher argumentieren können. Weitere Informationen bietet das Umweltbundesamt.

Warum die Probenahme über Ihr Ergebnis entscheidet

Selbst modernste Laborgeräte können falsche Proben nicht korrigieren. Eine nicht repräsentative Probe führt zu falschen Ergebnissen, mit teuren Konsequenzen in Bau, Rückbau oder Verwertung.

Bei unserem Labor für Bodenproben gelten daher klare Normen (zum Beispiel DIN 19698, LAGA PN 98, DepV), die unter anderem regeln:

Art und Anzahl der Probenwie viele Proben und welcher Typ nötig sind
Ort und Tiefe des Probenzugswo und in welcher Tiefe entnommen wird
Probenahmetechnikdas passende Verfahren je nach Material
Vermeidung von Fremdverunreinigungenkeine Verfälschung durch Werkzeug oder Umgebung
Dokumentation und Etikettierunglückenlose Kennzeichnung bis ins Labor

Mit unseren Fachkräften vor Ort und modernem Equipment stellen wir sicher, dass Ihre Bodenproben authentisch, normkonform und rechtlich verwertbar sind.

Mitarbeiter in Schutzkleidung entnimmt Bodenprobe auf einer Baustelle für ein Labor für Bodenproben

Wie läuft die Probenahme ab? Schritt für Schritt

Ein sauberer Ablauf schützt vor genau den Fehlern, die später im Labor nicht mehr korrigierbar sind. So arbeiten wir:

  1. Beratung und Zieldefinition. Wir klären, wofür die Analyse gebraucht wird (Verwertung, Entsorgung, Altlast, Genehmigung) und welches Regelwerk greift.
  2. Beprobungsplan. Festlegung von Probenzahl, Entnahmestellen, Tiefe und Parametern, abgestimmt auf Materialmenge und Fragestellung.
  3. Probenahme vor Ort. Entnahme durch geschultes Fachpersonal mit inertem Equipment, inklusive Dokumentation von Fundort und Auffälligkeiten.
  4. Sicherung und Transport. Plombierte, etikettierte und gekühlte Proben mit lückenloser Kennzeichnung bis ins Labor.
  5. Laboranalytik. Untersuchung der vereinbarten Parameter unter akkreditierten Verfahren.
  6. Bericht und Bewertung. Rechtssicherer Prüfbericht mit Einstufung, auf Wunsch inklusive Rohdaten und Handlungsempfehlung.

Welche Entnahmetechnik passt, hängt vom Material und vom Untersuchungsziel ab. Je nach Situation setzen wir ein:

  • Allschichtproben: vertikaler Probenzug über mehrere Materialschichten
  • Zielpunktproben: Einzelproben an definierten Stellen
  • Mischproben: Zusammenführung mehrerer Einzelproben für eine repräsentative Analyse

 

Sie haben bei uns einen Ansprechpartner für Probenahme und Bodenuntersuchung, nicht zwei getrennte Dienstleister mit Schnittstellenproblemen.

Wer sollte die Bodenprobe entnehmen?

Die Bodenprobenahme darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Unser Team ist speziell geschult und nach aktuellen Regelwerken zertifiziert. Nur erfahrene Probenehmer erkennen zuverlässig:

  • Störfaktoren vor Ort
  • Abweichungen vom Plan
  • notwendige Anpassungen bei heterogenem Material


Unsere Probenehmer bringen alle notwendigen Geräte mit, inklusive Probensiegel, Etiketten, Transportgefäßen und Kühlboxen.

Beschriftete Probenröhrchen mit Bodenmaterial im Labor für Bodenproben, bereit für Analyse und Dokumentation
Labor für Bodenproben mit beschrifteten Probenbeuteln, Formularen, Handschuhen und Messutensilien zur Bodenanalyse

Womit werden Bodenproben entnommen?

Wir setzen ausschließlich hochwertige, inerte und sterilisierbare Probenehmer und Behälter ein, damit die Probe nicht durch das Werkzeug selbst verfälscht wird:

  • Edelstahl-Schaufeln und -Lanzen für mineralische Böden
  • PTFE-Probenehmer für empfindliche Stoffe
  • sterile Probenbeutel mit Etikettierung
  • Sicherheitsverpackungen und Plombierungen

Wie viele Bodenproben sind nötig?

Die Probenzahl ist keine Ermessensfrage, sondern richtet sich nach Menge und Homogenität des Materials. LAGA PN 98 gibt hier klare Vorgaben. Ein Auszug für die Praxis:

Materialmenge (Haufwerk)Mindestanzahl Laborproben
bis 500 m³ (homogen)Basisbeprobung nach Vorgabe
über 500 m³ (homogen)je angefangene 300 m³ mindestens eine weitere Laborprobe
heterogenes Materialzusätzliche Einzel- und Mischproben nach Beurteilung vor Ort
bis 500 m³ (homogen)
Mindestanzahl Laborproben: Basisbeprobung nach Vorgabe
über 500 m³ (homogen)
Mindestanzahl Laborproben: je angefangene 300 m³ mindestens eine weitere Laborprobe
heterogenes Material
Mindestanzahl Laborproben: zusätzliche Einzel- und Mischproben nach Beurteilung vor Ort

Wichtig: Die Werte sind Orientierung. Die konkrete Probenzahl legen wir im Beprobungsplan fest, weil heterogenes Material, Verdachtsflächen oder behördliche Auflagen die Zahl erhöhen können. Genau diese Einschätzung macht erfahrenes Fachpersonal aus.

Typische Anwendungsbereiche

Eine Laboranalyse von Bodenproben ist zum Beispiel erforderlich bei:

1
Bauprojekte mit Bodenaushub oder RückbauEinstufung des Aushubs vor Verwertung oder Entsorgung.
2
Altlasten-Verdachtsfälle oder AltstandorteKlärung möglicher Belastungen aus früherer Nutzung.
3
Verwertung oder Entsorgung von BodenmaterialDeklaration und Zuordnung nach AVV und DepV.
4
Wiedereinbau von Bodenmaterial nach EBVEinordnung in die Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung.
5
Bodenuntersuchungen nach BBodSchV und BBodSchGVorsorge und Beurteilung von Bodenveränderungen.
6
Beprobungen nach behördlicher AuflageNormgerechter Nachweis gegenüber der Behörde.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine akkreditierte Probenahme nötig ist? Wir beraten Sie kostenlos und ehrlich, auch wenn eine orientierende Untersuchung ausreicht.

Welche Parameter werden untersucht?

Nicht jedes Projekt braucht jede Analyse. Welche Parameter sinnvoll sind, ergibt sich aus Nutzung, Verdacht und Zielverordnung. Häufige Fälle:

ParameterTypischer Anlass
Schwermetalle (z. B. Pb, Cd, Cr, Ni, Zn)Standardumfang Verwertung und Deklaration
MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe)Tankstellen, Betriebsflächen, Baustellenverdacht
PAKAltlasten, Bauschutt, teerhaltiges Material
BTEXflüchtige Aromaten bei Boden- oder Grundwasserverdacht
PCBRückbau, industrielle Altstandorte
TOC und pH-WertZuordnung nach DepV und EBV
Schwermetalle (z. B. Pb, Cd, Cr, Ni, Zn)
Typischer Anlass: Standardumfang Verwertung und Deklaration
MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe)
Typischer Anlass: Tankstellen, Betriebsflächen, Baustellenverdacht
PAK
Typischer Anlass: Altlasten, Bauschutt, teerhaltiges Material
BTEX
Typischer Anlass: flüchtige Aromaten bei Boden- oder Grundwasserverdacht
PCB
Typischer Anlass: Rückbau, industrielle Altstandorte
TOC und pH-Wert
Typischer Anlass: Zuordnung nach DepV und EBV

Sie sind unsicher, welcher Umfang für Ihr Projekt reicht? Wir stimmen den Parametersatz mit Ihnen ab, damit Sie weder zu wenig nachweisen noch für Überflüssiges zahlen.

Zwei Praxisfälle aus unserer Arbeit

Fall 1: Bodenaushub auf einer Gewerbefläche

Bei einem Neubauprojekt fiel eine große Menge Aushub an, der Bauträger vermutete eine Belastung durch eine frühere Kfz-Nutzung. Wir haben nach LAGA PN 98 beprobt und auf MKW, PAK und Schwermetalle analysiert. Ergebnis: Ein Teil des Materials war unbelastet und konnte regulär verwertet werden, nur eine abgegrenzte Teilmenge musste separat entsorgt werden. Durch die saubere Abgrenzung sparte der Kunde einen fünfstelligen Betrag gegenüber einer pauschalen Entsorgung des gesamten Aushubs.

Fall 2: Wiedereinbau von Bodenmaterial nach EBV

Ein Tiefbauunternehmen wollte Bodenmaterial innerhalb einer Baumaßnahme wieder einbauen. Wir haben das Material beprobt, analysiert und in die passende Materialklasse der Ersatzbaustoffverordnung eingeordnet. Mit dem Prüfbericht konnte der Einbau gegenüber der Behörde ohne Rückfragen nachgewiesen werden. Der Zeitplan der Baustelle blieb stabil, weil die Freigabe nicht an fehlender Dokumentation hing.

Warum gbm Labor für Ihre Bodenproben?

✅ DAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025

✅ Vor-Ort-Probenahme in Süddeutschland durch mobiles Fachpersonal, weitere Standorte in Limburg und Duisburg

✅ Ein Ansprechpartner für Probenahme und Analytik

✅ Erfahrung mit komplexen Projekten (Bahn, Deponien, Rückbau)

✅ Aktuelles Regelwissen inklusive Ersatzbaustoffverordnung und novellierter BBodSchV

✅ Unterstützung bei Rückfragen von Behörden und Gutachtern

Mehr zu unserer Akkreditierung und den Standorten.

Jetzt Bodenproben analysieren lassen

Sie benötigen Unterstützung bei der Probenahme oder Analyse von Bodenmaterial? Unser Labor übernimmt alle Schritte rechtskonform, transparent und kurzfristig verfügbar. Senden Sie uns kurz Ihr Projekt, Sie erhalten zeitnah ein transparentes Angebot.

Häufige Fragen zu Bodenproben und Probenahme

Akkreditierte Probenahmen erfolgen nach festen Normen (zum Beispiel DIN EN ISO/IEC 17025 und LAGA PN 98) und sind rechtlich belastbar. Konventionelle Beprobungen dienen meist orientierenden Zwecken, etwa bei internen Voruntersuchungen ohne behördliche Pflicht. Im Zweifel empfehlen wir die akkreditierte Variante, weil nur sie vor Behörden und Gutachtern sicher standhält.

Immer dann, wenn das Ergebnis gegenüber Dritten nachweisfähig sein muss, zum Beispiel bei der Entsorgung oder Verwertung von Bodenmaterial, bei behördlichen Auflagen oder im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Fall verlangt.

Die Probenzahl richtet sich nach Menge und Homogenität. Nach LAGA PN 98 ist bei homogenem Material über 500 Kubikmeter je angefangene 300 Kubikmeter mindestens eine weitere Laborprobe vorgesehen. Bei heterogenem Material oder Verdachtsflächen steigt die Zahl. Die konkrete Menge legen wir im Beprobungsplan fest.

Seit dem 1. August 2023 gelten mit der Ersatzbaustoffverordnung bundesweit einheitliche Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe, und die BBodSchV wurde neu gefasst. Bodenmaterial muss vor dem Einbau untersucht und einer Materialklasse zugeordnet werden. Erst diese Einstufung entscheidet, ob und wo verwertet werden darf. Wir übernehmen Beprobung, Analytik und Einordnung.

Häufig sind das Schwermetalle, MKW, PAK, BTEX, PCB sowie TOC und pH-Wert. Welcher Umfang sinnvoll ist, ergibt sich aus Nutzung, Verdacht und Zielverordnung. Wir stimmen den Parametersatz so ab, dass Sie weder zu wenig nachweisen noch für Überflüssiges zahlen.

Nach einem kurzen Vorgespräch erstellen wir einen Beprobungsplan. Die Entnahme erfolgt vor Ort durch geschultes Fachpersonal, die Auswertung im eigenen Labor. Sie erhalten eine vollständige Dokumentation inklusive Prüfbericht, auf Wunsch mit Rohdaten und Handlungsempfehlung.

Die Kosten hängen von Umfang und Parametern ab. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage, bei Bedarf bieten wir Expressanalysen an. Fordern Sie über unser Kontaktformular ein unverbindliches Angebot an.

Beschwerdewesen / AGB

Beschwerden im Sinne der DIN EN ISO / IEC 17025, zu unserer Leistung oder Prüfverfahren, richten Sie bitte an:  beschwerde@gbm-labor.de.

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